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   BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83   

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https://dejure.org/1984,7234
BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83 (https://dejure.org/1984,7234)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1984 - 2 RU 34/83 (https://dejure.org/1984,7234)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1984 - 2 RU 34/83 (https://dejure.org/1984,7234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Tod des Ehemanns durch die Folgen eines Arbeitsunfalls - Anspruch auf Sterbegeld als selbstständige Leistung der Unfallversicherung - Bindung der Versicherung an ein Anerkenntnis des "Todes durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    Das Schreiben der Beklagten vom 28. November 1980, dessen Auslegung vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachprüfbar ist (s BSGE 24, 162, 164 mwN), enthält außer der Entscheidung über das Sterbegeld nicht zugleich eine Entscheidung über die Witwenrente mit der vom LSG angenommenen Folge, daß die Beklagte an ein Anerkenntnis des "Todes durch Arbeitsunfall" gebunden wäre.

    Der Verwaltungsakt und die hierin getroffene Feststellung, daß der Klägerin Sterbegeld zusteht, ist zwar mit dessen Zugang bei der Klägerin bindend geworden (s BSGE 24, 162, 165 mwN; s § 39 Abs. 1 SGB X).

    Die Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes beschränkt sich jedoch grundsätzlich auf seinen Ausspruch, den sog Verfügungssatz; bloße Elemente der Begründung für die Entscheidung werden nicht miterfaßt (s ua BSG SozR 1500 § 77 Nr. 18, Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Auflage, S 232a III-jeweils mwN); auf die Begründung ist allerdings zurückzugreifen, wenn der Verfügungssatz eines Verwaltungsaktes nicht eindeutig ist (BSGE 24, 162, 164, Brackmann a.a.O. S 232a IV - jeweils mwN).

    Den vom LSG zur Stützung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen des BSG (BSGE 24, 162; Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 138/75 - SozR 1500 § 77 Nr. 18; s auch Urteil vom 25. November 1977 - 2/8 RU 90/75 -) lagen Sachverhalte zugrunde, die sich insoweit von dem vorliegenden Fall unterschieden.

  • BSG, 25.11.1977 - 8 RU 90/75
    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    Den vom LSG zur Stützung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen des BSG (BSGE 24, 162; Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 138/75 - SozR 1500 § 77 Nr. 18; s auch Urteil vom 25. November 1977 - 2/8 RU 90/75 -) lagen Sachverhalte zugrunde, die sich insoweit von dem vorliegenden Fall unterschieden.

    Anders als hier hatten die Versicherungsträger dort in ihrem jeweiligen Bescheid (Verwaltungsakt), der im gerichtlichen Verfahren auf den Umfang der Bindungswirkung geprüft wurde, jeweils über diejenigen Leistungsansprüche entschieden und entscheiden wollen, auf die im gerichtlichen Verfahren geklagt wurde (Verletztenrente bzw - , Urteil vom 25. November 1977 a.a.O. - Geschiedenenwitwenrente).

  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    Da dem Unternehmer für die Art und Weise, wie er sein Unternehmen betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zusteht (s BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47), ist der Versicherungschutz im übrigen auch nicht auf Tätigkeiten beschränkt, die ihrer Art nach üblicherweise in Betrieben des betreffenden Gewerbezweiges verrichtet werden (s BSGE 52, 89, 90 mwN).
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 72/78

    Betreuende Tätigkeit - Hilfeleistung - Gefälligkeit - Unternehmerische

    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    Da dem Unternehmer für die Art und Weise, wie er sein Unternehmen betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zusteht (s BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47), ist der Versicherungschutz im übrigen auch nicht auf Tätigkeiten beschränkt, die ihrer Art nach üblicherweise in Betrieben des betreffenden Gewerbezweiges verrichtet werden (s BSGE 52, 89, 90 mwN).
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82

    Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses

    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    Aus der Selbständigkeit der Ansprüche folgt, daß der Versicherungsträger Hinterbliebenenrente (Witwenrente) auch dann mit der Begründung ablehnen kann, der Versicherte sei nicht an den Folgen eines Arbeitsunfalls gestorben - zB auch, weil der Unfall kein Arbeitsunfall gewesen sei -, wenn der Anspruch auf Sterbegeld bereits bindend festgestellt worden ist (BSG a.a.O. mwN; s auch BSG Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 80/82 -).
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    befand sieh nicht im Vollrausch (s dazu BSGE 48, 224, 227; BSG Urteil vom 22. Januar 1976 - 2 RU 239/73 -), bei dem auch einfache Handlungen - wie hier das Abstellen des Motors - nicht mehr zweckgerichtet hätten ausgeführt werden können.
  • BSG, 12.03.1974 - 2 RU 289/73

    Berufung - Zulässigkeit - Anspruch auf Sterbegeld - Überbrückungshilfe -

    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    Das Sterbegeld ist gegenüber der Witwenrente eine selbständige Leistung der Unfallversicherung, unabhängig davon, daß die Ansprüche auf beide Leistungen eine wesentliche Anspruchsvoraussetzung - Tod durch Arbeitsunfall - gemeinsam haben (s ua BSG SozR 1500 § 144 Nr. 2 und 4, jeweils mwN).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 239/73
    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    befand sieh nicht im Vollrausch (s dazu BSGE 48, 224, 227; BSG Urteil vom 22. Januar 1976 - 2 RU 239/73 -), bei dem auch einfache Handlungen - wie hier das Abstellen des Motors - nicht mehr zweckgerichtet hätten ausgeführt werden können.
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 138/75
    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83
    Den vom LSG zur Stützung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen des BSG (BSGE 24, 162; Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 138/75 - SozR 1500 § 77 Nr. 18; s auch Urteil vom 25. November 1977 - 2/8 RU 90/75 -) lagen Sachverhalte zugrunde, die sich insoweit von dem vorliegenden Fall unterschieden.
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 16/88

    Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X im Rahmen einer Rentenanpassung nach Unfallrecht

    Bei dieser Aussage des angefochtenen Bescheides handelt es sich mithin um eine Verfügung zur Regelung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung (§ 31 Satz 1 SGB X, Urteile des Senats vom 22. November 1984 - 2 RU 34/83 - und vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 -).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 1/00 U R

    Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - entschädigungspflichtiger

    Dem Anspruch der Klägerin steht auch nicht die - in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes - entwickelte Rechtsprechung des BSG entgegen, wonach Ansprüche der Hinterbliebenen selbständige, nicht vom Verstorbenen abgeleitete Ansprüche sind, diesem gegenüber ausgesprochene Anerkennungen oder Ablehnungen des Versicherungsfalls keine Bindungswirkung haben und deshalb aus Anlaß der Leistungsfeststellung gegenüber den Hinterbliebenen voll überprüft werden können, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der Hinterbliebenen und ohne Rücksicht auf den verfahrensrechtlichen Vertrauensschutz nach SGB X (vgl RVA in AN 1903 S 566 Nr. 2019 sowie in AN 1907 S 486 Nr. 2202; BSG Urteile vom 16. Dezember 1958 - 2 RU 259/56 - SozR Nr. 41 zu § 128 SGG, vom 28. August 1964 - 2 RU 78/63 - Breithaupt 1965, 884; vom 29. März 1984 - 2 RU 23/83 - HV-INFO 1984, Nr. 11, 15; ähnlich hinsichtlich einzelner Hinterbliebenenleistungen: BSG Urteile vom 12. März 1974 - 2 RU 289/73 - SozR 1500 § 144 Nr. 2, vom 22. November 1984 - 2 RU 34/83 - SozR 2200 § 589 Nr. 8; ebenso KasselerKomm-Ricke § 63 SGB VII, Stand Dezember 1996, RdNr 2; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 63 SGB VII, Stand April 2000, RdNr 3).
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